Streikaufruf: Nichts (Neues) aus der Linienstraße

Foto: Christian v. Polentz (transit. fotografie und reportage)

Liebe Kolleg*innen!

Eines ist bisher deutlich geworden, der Arbeitgeber zeigt wenig Interesse an ernsthaften Verhandlungen.  In den bisherigen 2 Tarifrunden gab es fast keine Bewegung, weiterhin wird in jedem einzelnen Verhandlungsgegenstand auf das Besserstellungsverbot sowie auf einen Refinanzierungsvorbehalt verwiesen. Die 3. Tarifrunde sollte nun am 27.01.2016 stattfinden, der Arbeitgeber musste die Verhandlung wegen Erkrankung absagen, die Prokuristin erklärte, nicht vorbereitet zu sein. Trotz anfänglicher Ankündigung, auch den Vorstand sowie einen Rechtsanwalt auf Arbeitgeberseite einzubinden, erschienen bisher keine weiteren Verhandlungspartner. Einen von der Tarifkommission vorbereiteten Tarifvertrag hat die Gegenseite erhalten. Insgesamt wirkt der Arbeitgeber bislang unvorbereitet – wir fühlen uns in keinster Weise ernst genommen.

Wir fordern weiterhin den Abschluss eines Haustarifvertrages, strittig sind vor allem folgende Punkte: eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden, 32 Arbeitstage Urlaub, Höhe des Entgelts, tariflicher Qualifikationsanspruch, Weihnachtsgeld, tariflich vereinbarte Supervision sowie die Vorteilsleistung für ver.di-Mitglieder. 

Wir erwarten einen zeitnahen Ersatztermin und ein Angebot zu ALLEN uns wichtigen Forderungen. Daher ruft ver.di die Beschäftigten der Ki.D.T. gGmbH in Berlin am 28.01.2016 von 7:30 Uhr bis 24:00 Uhr zum Warnstreik auf.

Folgende Anlaufpunkte zur Teilnahme am Streik bestehen:

07:30 Uhr – 09:00 Uhr        vor den jeweiligen Einrichtungen

09:30 Uhr – 10:30 Uhr        vor dem Sozialverband VdK, Linienstr. 131, 10115 Berlin

Gemeinsam begeben wir uns dann zum Ausfüllen der Streiklisten in unser Streiklokal in den Räumen des „RefRat“ der HU, Monbijoustr. 3, Raum 5.

Streikende, die einen späteren Arbeitsbeginn hätten, können sich von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Büro 3.25 des ver.di Landesbezirks (Köpenicker Str. 30) in die Streiklisten eintragen.

 

Mit kollegialen Grüßen

Eure ver.di Tarifkommission Ki.D.T.gGmbH

Benjamin Roscher

ver.di-Verhandlungsführer 

 

Information zum Arbeitsrecht im (Warn)Streik 

  • Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes).
  • Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrags dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten! Der bestreikte Arbeitgeber darf streikende Arbeitnehmer/ innen nicht abmahnen oder sogar kündigen!
  • Unser ver.di (Warn)Streik ist rechtmäßig.
  • Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer/innen brauchen in dieser Zeit keine Arbeitsleistung zu erbringen und unterliegen nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikunterstützung. Nicht-Mitglieder haben ebenfalls ein Streikrecht, sie erhalten jedoch kein Streikgeld.
  • Ein Austragen (bei Arbeitszeiterfassung) ist nicht erforderlich, da ansonsten der Streik Freizeit wäre: „Streiken während der Freizeit ist keine Streikteilnahme“ (Bundesarbeitsgericht (26.7.2005, Az. 1 AZR 133/04). Wer an einem Streik teilnimmt, muss sich auch nicht (etwa beim Vorgesetzten) abmelden. Es besteht auch keine Verpflichtung sich vorher bspw. in Listen einzutragen, um dem AG die Streikbereitschaft zu signalisieren.  Im Arbeitszeiterfassungsbogen sollte die übliche Arbeitszeit eingetragen werden, mit dem Hinweis: Streikteilnahme.
  • Die Anordnung von Überstunden aus Anlass der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig und unwirksam.
  • Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht.
  • In Arbeitskämpfen darf der Arbeitgeber sogenannte „Notdienstarbeiten“ nicht einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierauf verpflichten. Notdienstarbeiten dürfen im Übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, verlangt werden. Für die Ki.D.T. gGmbH wurde keine Notdienstvereinbarung mit ver.di getroffen.
  • Die Ablehnung von Arbeit während des Streiks ist keine unberechtigte  Arbeitsverweigerung!
  • Um einen reibungslosen, ordnungsgemäßen und erfolgreichen Ablauf des Streiks zu gewährleisten, halten sich bitte alle Kolleginnen und Kollegen an die Anweisungen der Arbeitskampfleitung / Tarifkommission.

 

www.mitgliedwerden.verdi.de

Foto: Christian v. Polentz (transit. fotografie und reportage)

 

2 Kommentare zu "Streikaufruf: Nichts (Neues) aus der Linienstraße"

  1. In der Presse werden unterschiedliche Zahlen bzgl. der Streikenden genannt. Wieviele waren es denn laut Anwesenheitsliste von verdi?

  2. Rund 60 Kolleg*innen, der Artikel dazu geht gerade online …

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